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Nachrichten > Politik und Gesellschaft

Die letzten Dinge rechtzeitig regeln

(bro) (ab) "Sie müssen sich im Klaren sein, wenn Sie nichts vorher regeln, bestimmen dann auch nicht Sie, sondern andere über Sie, Ihre gesundheitliche Behandlung, Ihr Sterben und Ihre Vermögensverhältnisse." Mit diesen klaren und ermutigenden Worten stellte Rechtsanwältin Karin Koch in ihrem Vortrag "Patienten – Testament und Vorsorgevollmachten" den Sinn und die Notwendigkeit der Vorsorge schon in gesunden Jahren für den Ernstfall der Hinfälligkeit und Gebrechlichkeit dar.

Nüchtern, klar und verständlich erläuterte die Referentin zuerst den Bedarf für eine Vorsorgevollmacht: Krankheit und Unfall können plötzlich und schneller als erwartet zur Handlungsunfähigkeit führen. Aber auch Gebrechlichkeit im Alter, Demenzerkrankung u.a.m. brauchen eine rechtzeitige Erklärung, wie man sich seine letzten Tage und Dinge vorstellt, und wer dies auf welche Weise regeln soll. Die viel diskutierte Patientenverfügung ist zwar immer noch nicht gesetzlich geregelt. Die Referentin verwies jedoch auf neuere Gerichtsentscheidungen, die den Patientenwillen durchsetzen und in einem Fall sogar zur Strafanzeige gegen einen Vormundschaftsrichter geführt haben, der sich über diesen Willen hinwegsetzen wollte. Grundsätzlich schriftlich und weitgehend persönlich formuliert, mit Datum versehen und persönlich unterschrieben, mit der Vorinformation an spätere Bevollmächtigte und beispielsweise beim Hausarzt hinterlegt, - so ist es möglich, rechtzeitig und für den Ernstfall abgesichert durch ein Patiententestament die gesundheitlichen Dinge für eine menschenwürdige Versorgung zu regeln. Die Broschüre "Die christliche Patientenverfügung" mit Ratgeber, ausführlichen Erläuterungen und Formularen kann bei den örtlichen Pfarr- und Gemeindebüros erworben werden, beim Hospizdienst oder direkt über Internet bei der Deutschen Bischofskonferenz oder der Evangelischen Kirche Deutschland.

Überraschend für viele, dass Ehe und Familie eben nicht das Recht beinhalten, für den Partner oder den Elternteil zu bestimmen, oder im Erbfall automatisch auch zum Erbrecht führen. Die Erläuterungen familiärer Beziehungen auch unter Berücksichtigung der erbrechtlichen Besonderheiten bei vielen Formen gesellschaftlicher Veränderungen (Lebenspartnerschaften, Patchwork-Familien) verdeutlichten anschaulich die Notwendigkeit der Formalitäten, für alle Beteiligten Rechtsklarheit zu schaffen. Diese Betreuungsvollmacht muss über den Tod hinaus ausgestellt sein, um die auch danach anstehenden rechtlichen und finanziellen Dinge regeln zu können. Beim Bundesministerium der Justiz kann die Informationsbroschüre "Betreuungsvollmacht" erworben werden.

Das Testament, schon zu Lebzeiten persönlich handschriftlich verfasst, hilft, die letzten Dinge zu regeln und verhindert langwierige Klärungen und Auseinandersetzungen. Dabei sind die gesetzlichen Erbfolgen (Kinder, Enkelkinder, Eltern, Geschwister etc.) zu beachten. Geschiedene sind nicht mehr erbberechtigt. Bei eigenem Besitz (Immobilien und Vermögenswerte) empfiehlt sich ein notariell beglaubigtes Testament. Die Erbfolge und spezielle Vererbung an dritte Personen ist am besten unter fachlicher Klärung eines Notares oder Rechtsanwalt zu regeln. Dort oder am abgesprochenen Ort kann es auch hinterlegt werden, damit es auch aufgefunden wird.

Zum fünften Male in den zurückliegenden zehn Jahren fand dieser Vortrag zu diesem Thema statt, und doch kamen überaus zahlreiche Zuhörer mit eigenen interessierten Fragen – dies war dem Hospizdienst und Hospizverein Eberbach – Schönbrunn e.V. Beweis genug, dass dieses Thema und andere ein großes Interesse berühren und fortgeführt werden.

01.10.07

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