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Nachrichten > Politik und Gesellschaft

Polizeibeamte folgen der Einladung des Jugendmigrationsdienstes

(bro) (hll) Der IB-Jugendmigrationsdienst Heidelberg/Sinsheim, Außenstelle Eberbach, veranstaltet in Kooperation mit der Polizei Eberbach u.a. eine Reihe von Informationsveranstaltungen für Eltern von Jugendlichen mit Migrationshintergrund im IB-Gemeinschaftsraum in der Steige. Der erste Infoabend fand am 8. Oktober zum Thema „Gewalt- und Mobbingprävention“ sowie „Neue Gefahren im Internet“ statt.

Mit seiner Powerpoint-Präsentation informierte der Jugendsachbearbeiter, Bernd Grimm vom Polizeirevier, über Jugendgewalt und Gewalt an Schulen sowie deren Hintergründe und Vorbeugungsmöglichkeiten im Elternhaus. Natürlich stellte er auch das Vorbeugungskonzept des Polizeireviers hierzu ansprechend dar. In seiner Analyse ging er auch auf die statistische Kriminalitätsentwicklung, insbesondere im Gewaltbereich, in Eberbach ein. Hierbei wurde bekannt, dass Jugendliche mit Migrationshintergrund sich grundsätzlich nicht anders verhalten als hier geborene Jugendliche. Auch könne man für Eberbach und Umgebung nicht sagen, dass der kleinere Bevölkerungsteil der Menschen mit Migrationshintergrund bei Gewaltdelikten grundsätzlich auffälliger sei als der größere ohne Migrationshintergrund, tritt der erfahrene Ermittlungsbeamte pauschalen Beurteilung entgegen.

Im zweiten Teil gab der stellvertretende Leiter des Polizeireviers, Gerd Lipponer, den Anwesenden Einblick in die Erfahrungen der polizeilichen Sachbearbeiter im Kampf gegen die sogenannten „Neuen Gefahren im Internet“ wie Abo-Fallen, Abzocke im Internet sowie Cyber-Mobbing. Aufgrund von Fragen aus dem Kreis der 19 Veranstaltungsteilnehmern widmete sich Lipponer insbesondere den gesetzlichen Regelungen zum Schutz des Urheberrechts und den Verlockungen, die sogenannte Tauschbörsen für Kinofilme oder Musik darstellen. Während er bei Verdacht auf Abzocke oder Verdacht auf Ausspähen von Daten (Trojaner, Hacker u. Co) in jedem Fall zur Anzeige bei der Polizei rät, bittet er im Fall der Tauschbörsen, sogenannter Filesharing-Fälle, immer erst alle in der Familie eindringlich zu befragen, ob nicht doch ein Film oder Musik heruntergeladen wurde. Oft ist es so, dass das Urheberrecht schon verletzt ist, weil man bei einem Download irgendwo zugestimmt hat, dass auch ein Upload vom eigenen Computer erlaubt ist. Sollte sich im Nachhinein dann herausstellen, dass der Anzeigeerstatter auf diese Art selbst in den Verdacht gerät, einen Verstoß gegen das Urheberrecht begangen zu haben, muss auch er mit einem Verfahren rechnen.

Im neuen Jahr werden die Infoveranstaltungen fortgesetzt, die Termine werden rechtzeitig bekannt gegeben.

25.10.10

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