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Umleitungen anlässlich der 750-Jahrfeier


Auf dem Plan sind die komplett gesperrten Straßen sowie die Umleitungsstrecken dargestellt. (Karte: privat)

(bro) (abl/jf) Zur Durchführung der 750-Jahrfeier in Schönbrunn wurde die straßenverkehrsrechtliche Erlaubnis eingeholt und gleichzeitig auf die Dauer der Veranstaltung die geänderte Verkehrsführung sowie die im Interesse der Verkehrssicherheit gebotenen verkehrsrechtliche Beschränkungen in Schönbrunn angeordnet.

Vom Samstag, 20. Oktober, 10 Uhr, bis Sonntag, 21. Oktober, 24 Uhr, werden die unmittelbar innerhalb des „Festgeländes“ liegenden Straßen Hainbuchenstraße, Steinbruchstraße und Kesselmühlstraße für den Fahrzeugverkehr komplett gesperrt. Soweit die betroffenen Anlieger in diesem Zeitraum auf ihre Fahrzeuge angewiesen sind, empfiehlt sich die Abstellung bereits vorher außerhalb der beschriebenen „Sperrzone“.

Teilstrecken der Ortsdurchfahrt (Hauptstraße und Moosbrunner Straße) werden ab Samstag, 20. Oktober, 14 Uhr, bis Sonntag, 21. Oktober, 24 Uhr, für den Kraftfahrzeugverkehr ebenfalls komplett gesperrt. Von der Vollsperrung betroffen ist der Bereich der Ortsdurchfahrt zwischen dem Rathaus Schönbrunn und der Einmündung der Straße „Im Kehracker“ in die Moosbrunner Straße. Die Umleitungsstrecke wird ausgeschildert und führt über den östlichen Teil der Hauptstraße beim Reithof in Unterschönbrunn, über das Rinnengässel und die Straße „Im Kehracker“ wieder auf die Moosbrunner Straße in Oberschönbrunn. Diese Umleitungsstrecke ist in beide Fahrtrichtungen befahrbar. An der dort zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h (verkehrsberuhigte Zone) ändert sich nichts. Allerdings wird wegen des zu erwartenden erhöhten Verkehrsaufkommens mit Begegnungsverkehr für die Dauer der Umleitung auf der gesamten Strecke beidseits ein „eingeschränktes Halteverbot“ angeordnet. Die Schilder müssen bereits vier Tage vorher aufgestellt und mit einem Gültigkeitshinweis versehen werden. Im Interesse an einer sicheren und möglichst unfallfreien Verkehrsführung auf dieser Umleitungsstrecke werden die Anlieger ausdrücklich gebeten, ihre Fahrzeuge auf den privaten Grundstücken abzustellen.

Ab der Einmündung der Herdestraße in Unterschönbrunn kann die Hauptstraße nur noch „einbahnig“ in Fahrtrichtung Oberschönbrunn befahren werden. Vor der Vollsperrung beim Rathaus wird der Verkehr weiter in Einbahnregelung über die Querspange zur Herdestraße und von dort in Fahrtrichtung Unterschönbrunn auf die Hauptstraße zurückgeführt. Die Herdestraße liegt ohnehin im Bereich der verkehrsberuhigten Zone mit 30 km/h. Auf der Hauptstraße wird die Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h für die Dauer der Umleitung angeordnet. Die Einbahnregelung auf der Hauptstraße und der Herdestraße sowie die Vollsperrung auf Teilstrecken der Hauptstraße und der Moosbrunner Straße bedeuten für die Verkehrsteilnehmer aus einmündenden Straßen „vorgeschriebene Fahrtrichtungen“. Konkret sind folgende Einmündungen betroffen: Altersberggasse in die Hauptstraße (links), Wiesental in die Hauptstraße (links), Aueweg in die Baumgartenstraße (rechts), Eichbrunnenweg in die Moosbrunner Straße (rechts), Baumgartenstraße in die Moosbrunner Straße (rechts), Heinzengartenstraße in die Moosbrunner Straße (links).

Der öffentliche Personennahverkehr und die im Bereich der beantragten Vollsperrung liegende Haltestelle „Ober-Schönbrunn“ sind durch die Vollsperrung nicht betroffen. Die auf der Linie 754 passiert die Haltestelle „Ober-Schönbrunn“ am Samstag letztmals mit der Fahrt Nr. 121 um 13.59 Uhr, also unmittelbar vor der Vollsperrung. Danach wird die Haltestelle an Samstagen und Sonntagen weder von der Linie 754 noch der Linie 822 angefahren. Betroffen ist somit nur der Ruftaxiverkehr zwischen Eberbach und Schönbrunn mit zwei Fahrten am Samstag um 16.02 Uhr / 16.12 Uhr bzw. 21 Uhr / 21.10 Uhr und vier Fahrten am Sonntag. Mit der Haltestelle in Unterschönbrunn bleibt Schönbrunn aber an den Ruftaxiverkehr uneingeschränkt angeschlossen.

10.10.12

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