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Nachrichten > Politik und Gesellschaft

Landschaftsschutzgebiet bremst Ökostrom


Auf der Höhe zwischen Höllgrund und Reisenbacher Grund soll ein Windpark mit 15 Anlagen entstehen. (Repro: Hubert Richter)

(hr) In der gestrigen Gemeinderatssitzung wurde über den Sachstand der Planungen von Windparks um Eberbach informiert. Während es für die geplanten Anlagen auf dem Hebert noch Hürden zu überwinden gibt, hat die Stadt Eberbach keine Bedenken gegen zwei Windkraftanlagen, die im Bereich "Augstel" errichtet werden sollen.

Die beiden geplanten Windräder gehören zu einem größeren Windpark, den die "Windpark Markgrafenwald GbR" mit Sitz auf Schloss Zwingenberg im Bereich der Max-Wilhelms-Höhe zwischen Höllgrund und Reisenbacher Grund errichten will. Insgesamt 15 Windkraftanlagen soll der Park umfassen. Zwei davon sind auf Eberbacher Gemarkung geplant, die anderen auf Gemarkung Waldbrunn (unser Bild). Das gesamte Waldgebiet dort ist in Privatbesitz. Die Eberbacher Flächen im Augstel liegen im Landschaftsschutzgebiet. Da es sich aber nur um zwei Anlagen handelt, gilt eine Ausnahmegenehmigung von der Landschaftsschutzgebietsverordnung als wahrscheinlich.

Anders sieht das bei dem geplanten Windpark auf dem Hebert zwischen Eberbach und Schwanheim aus. Aufgrund der größeren Anzahl an Windkraftanlagen wird es dort keine Ausnahmegenehmigung von der Landschaftsschutzgebietsverordnung geben können. Deshalb soll zusammen mit den umliegenden Gemeinden eine "kleine Regionalplanung" aufgestellt werden, in der die Windanlagen dann rechtssicher vorgesehen werden könnten. Wegen der Vielzahl der Beschlüsse, die dafür notwendig sind, wird das Verfahren allerdings noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Die Stadtverwaltung will zu diesem Thema eine Informationsveranstaltung organisieren, bei der sich die Bürger auch zu dem Projekt äußern können. Ein Termin hierfür steht noch nicht fest.

28.06.13

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