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Nachrichten > Politik und Gesellschaft

Hickhack um Abwahl-Antrag gegen Bürgermeister Sens


(Foto: Thomas Wilken)

(tom) Die Serie von formalen Pannen in der Hirschhorner Stadtverordnetenversammlung reißt nicht ab. Diesmal hat es die Sitzung vom 14. Januar erwischt. Die, so der Widerspruch des Magistrats, wurde im Vorfeld nicht ordnungsgemäß bekannt gemacht. Denn der Hirschhorner Stadtanzeiger als entsprechendes Organ hatte bis 15. Januar Winterpause und nur der Aushang am Rathaus reicht nicht. Die damals gefassten Beschlüsse müssen nun auf der kommenden Sitzung am Donnerstag, 11. Februar, nachgeholt werden.

Pikant: Darunter fällt auch der Beschluss auf Einsetzung eines „Akteneinsichtsausschusses zur Untersuchung des Verhaltens von Bürgermeister Sens im Verfahren zur Errichtung von Windrädern im Bereich Greiner Eck“. Die CDU hatte diesen am 14. Januar nochmals beantragt. Dessen bisherige Arbeit ist jetzt aber schon wieder obsolet. Denn schon einmal, am 15. Dezember, hatte der Ausschuss unter dem Dach des Haupt-, Finanz- und Sozialausschusses (HFSA) (im Nachhinein) ungültig getagt, weil daran befangene Mitglieder teilgenommen hatten. Da am 14. Januar der „aktive“ Beschluss gefasst wurde, dass die HFSA-Mitglieder die Akten einsehen sollen, sind nun auch die Erkenntnisse vom 28. Januar, als der Akteneinsichtsausschuss erstmals öffentlich tagte, ungültig.

Am 14. Januar war weiterhin während der Sitzung der Antrag von 13 Stadtverordneten eingegangen, dass die Mandatsträger am 25. Januar über einen Abwahlantrag gegen Bürgermeister Rainer Sens entscheiden sollten. Allerdings waren sowohl die Terminierung eines Bürgerentscheids für die Abwahl auf den 6. März als auch der 25. Januar als Sitzungstermin, um dies noch rechtzeitig zu bewerkstelligen, fehlerhaft.

Denn wie sich im Nachklapp zur Sitzung herausstellte, müssen zwischen Abstimmung im Parlament und der der Bürger mindestens drei Monate liegen. Und selbst wenn es diese Neuerung des Kommunalwahlgesetzes zum Jahresende 2015 nicht gegeben hätte, wäre der 25. einen Tag zu spät gewesen. Denn der Stichtag für die Eintragung im Wählerverzeichnis wäre am 24. Januar gewesen.

Nicht genug der formalen Fehler seitens der Gegner von Bürgermeister Rainer Sens. Nachdem sie auf der gut besuchten Stadtverordneten-Versammlung vom 25. Januar ihren Antrag dahingehend geändert hatten, dass die Abwahl am 5. Juni stattfinden könnte, trat durch den Hinweis von Max Weber (SPD) ein neuerliches Versäumnis zutage: Zwischen Antragseinbringung (14.) und Abstimmung darüber (25.) müssen laut Geschäftsordnung 14 Tage liegen. Es waren aber nur elf.

Sämtliche handelnden Akteure, auf deren Betreiben sowohl die Bürgermeister-Abwahl als auch der Akteneinsichtsausschuss zurückgehen, haben sich in diesem Hin und Her nicht gerade mit Ruhm bekleckert. Nochmaliger Neustart der Bemühungen ist nun am 11. Februar. Dann werden die ungültigen Beschlüsse vom 14. Januar wiederholt. Auf dieser StaVo geht es neben dem Widerspruch des Magistrats auch nochmals um den Widerspruch von Bürgermeister Sens vom 16. Dezember 2015 zu den Beschlüssen zum Thema „Windkraft“ aus der Stadtverordnetenversammlung vom 10. Dezember 2015, Punkt 10 des Protokolls.

Die SPD-Fraktion hat weiterhin (neu) beantragt, dass beim Abwahl-Antrag gegen Bürgermeister Rainer Sens namentlich abgestimmt werden soll. Die eigentliche Abstimmung darüber folgt im Anschluss. Weiterhin soll auf Antrag der SPD eine Klage gegen das Land Hessen geprüft werden. Thema ist der neue kommunale Finanzausgleich (KFA), durch den die Sozialdemokraten Hirschhorn stark benachteiligt sehen. Schlussendlich ist die Personalsituation im Rathaus Thema. Hier geht es um eine Aufhebung der Wiederbesetzungssperre und die Stellenausschreibung für einen Standesbeamten.

05.02.16

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