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Nachrichten > Politik und Gesellschaft

Windkraft: Fast 1.200 Bürgerinnen und Bürger wollen selbst entscheiden


(Fotos: Claudia Richter)

(cr) Erstmals in der Geschichte Eberbach kann es in diesem oder im nächsten Jahr zu einem Bürgerentscheid kommen. Die Initiative “Bürgerbegehren Hebert” übergab heute die dafür nötige Anzahl von Unterschriften.

Seit Anfang Juni sammelte die Initiative Unterschriften, um in Eberbach einen Bürgerentscheid zur Windkraftnutzung auf dem Hebert herbeizuführen (wir berichteten). Heute Vormittag überreichten die Vertrauenspersonen der Initiative, Claudia Kaiser, Lothar Jost und Rainer Olbert, an Bürgermeister Peter Reichert und Hauptamtsleiterin Anke Steck 146 Listen mit insgesamt 1.199 Unterschriften.

Mit dieser Anzahl von Unterschriften sei das Quorum zur Durchführung eines Bürgerentscheids erfüllt. Denn mindestens sieben Prozent der aktuell heute 11.485 in Eberbach lebenden Wahlberechtigten - das wären 804 Personen - müssten den Bürgerentscheid mit ihrer Unterschrift beantragen, so Steck. Jetzt wird in der Verwaltung die Gültigkeit der einzelnen Unterschriften geprüft. Weil das wohl sehr viel Zeit kostet, werden die Öffnungszeiten im Bürgerbüro von Donnerstag, 25. Juli, bis voraussichtlich Freitag, 9. August, geändert. Das Bürgerbüro wird dann von montags bis freitags von 9 bis 12.00 Uhr und mittwochs zusätzlich von 16 bis 18 Uhr geöffnet sein. Außerhalb dieser Zeiten ist das Bürgerbüro für den Publikumsverkehr geschlossen, in dringenden Fällen jedoch unter Tel. (06271) 87234 zu erreichen.

Um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein, wird das Kommunalrechtsamt das Bürgerbegehren überprüfen. Außerdem habe man ein rechtliches Gutachten bei einer Heidelberger Anwaltskanzlei beauftragt, gab Peter Reichert heute bekannt.

Nun muss der Gemeinderat innerhalb von zwei Monaten über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens entscheiden. Da die nächste reguläre Ratssitzung am 26. September geplant ist, was nicht mehr fristgerecht wäre, soll am 19. September um 17.30 Uhr eine außerordentliche Sitzung stattfinden. Nach der Bürgerfragestunde und der Stellungnahme der Vertrauenspersonen wird der Gemeinderat über die Zulässigkeit entscheiden. Im Fall der Zustimmung muss der Bürgerentscheid dann innerhalb von vier Monaten durchgeführt werden. Mit Zustimmung der Vertrauenspersonen kann aber auch ein späterer Termin festgesetzt werden.

Die durch das Bürgerbegehren entstehenden Kosten schätzt Reichert auf 30.000 bis 35.000 Euro.

23.07.19

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