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Nachrichten > Politik und Gesellschaft

Bürgermeister Reichert will die Bürger trotzdem entscheiden lassen - aber erst später


Links oben die Vertrauenspersonen Claudia Kaiser, Rainer Olbert und Lothar Jost bei ihren Statements. (Fotos: Claudia Richter/Hubert Richter)

(hr) Eine Entscheidung von weitreichender Bedeutung hatte heute der Eberbacher Gemeinderat zu treffen. In öffentlicher Sitzung ging es um die Frage, ob die Bürgerinnen und Bürger in direkter Demokratie über das Thema Windenergie entscheiden dürfen. Rund 1.200 Eberbacherinnen und Eberbacher hatten einen solchen Bürgerentscheid im Rahmen eines Bürgerbegehrens mit ihren gesammelten Unterschriften beantragt. Die Mehrheit des Gemeinderats erteilte ihnen heute zwar eine Absage, aber Bürgermeister Peter Reichert zeigte einen Weg, wie die Bürger doch noch zu dem Thema entscheiden könnten.

Die Ratsmehrheit folgte heute der Empfehlung von Bürgermeister Peter Reichert, das Bürgerbegehren nicht zuzulassen. Reichert stützte sich dabei auf ein Rechtsgutachten, das er bei einer Heidelberger Anwaltskanzlei in Auftrag gegeben hatte (wir berichteten).

Vor der Entscheidung wurden heute die drei Vertrauenspersonen des Bürgerbegehrens angehört. Claudia Kaiser äußerte sich mit Unverständnis und Enttäuschung über den Beschlussantrag des Bürgermeisters, der den Bürgern verbiete, in einer wichtigen Frage selbst zu entscheiden. Das anwaltliche Gutachten werde als Instrument genutzt, den Mitbürgern - “dem eigentlichen Souverän” - ein demokratisches Grundrecht zu verweigern, so Kaiser. Sie appellierte an die Ratsmitglieder, dem Ablehnungsantrag des Bürgermeisters nicht zu folgen und damit gegenüber den Bürgern persönlichen Respekt und Wertschätzung zu demonstrieren.
Lothar Jost, studierter Jurist und früherer Justitiar der Stadt Eberbach, argumentierte gegen Inhalte des Heidelberger Rechtsgutachtens und betonte, anwaltliche Aussagen seien nie objektiv, sondern auf subjektiven Wertungen, Folgerungen, Abwägungen und Auslegungen basierende Meinungen. Jost mutmaßte, dass es im Gemeinderat nun darum gehe, “nicht das Gesicht zu verlieren”. Ein Bürgerentscheid wurde vom Gremium bereits am 29. April dieses Jahres mehrheitlich abgelehnt. Jost sah in einer Ablehnung des Bürgerbegehrens die Gefahr einer Konfrontation zwischen Bürgern und Stadtverwaltung. Er plädierte daher für einen Kompromiss: Der Gemeinderat solle einen Bürgerentscheid “mit einer von allen Beteiligten einvernehmlich formulierten Fragestellung” zulassen.
Rainer Olbert erinnerte an den Beschluss der Stadt Eberbach aus dem Jahr 2008, klimafreundlichste Stadt der Region zu werden und dafür unter anderem Windenergieanlagen zu errichten. Er betonte, wie dringend ein Umsteuern in der Energiepolitik wäre und wie wenig sich in den letzten zwölf Jahren getan habe. In Sachen Klimaschutz habe Eberbach sogar die Geschwindigkeit einer Weinbergschnecke unterboten, verglich Olbert spöttisch. Die parlamentarische Demokratie habe sich als untauglich für den Klimaschutz erwiesen, denn die Bürgerbefragung aus dem Jahr 2015 habe man ignoriert und ansonsten parlamentarische Entscheidungen getroffen, die in die Sackgasse geführt hätten.

Nachdem Rechtsanwalt Jürgen Behrendt sein Gutachten zusammenfassend erläutert hatte, erklärten in der Aussprache Stadtrat Peter Wessely (Freie Wähler) und Patrick Joho (CDU) für ihre Fraktionen für die Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens zu votieren.
Stadtrat Peter Stumpf (AGL) erläuterte ausführlich, warum seine Fraktion das Bürgerbegehren für zulässig halte. Das anwaltliche Gutachten sei keine Gerichtsentscheidung und habe damit keine bindende Wirkung für den Gemeinderat habe, argumentierte Stumpf. Das juristische Hauptargument gegen das Bürgerbegehren, nämlich die überschrittene Einreichungsfrist, versuchte Stumpf mit dem Hinweis zu entkräften, das Begehren richte sich gegen die Ablehnung des Bürgerentscheids am 29. April und nicht gegen den Gemeinderatsbeschluss vom 21. Februar. Somit sei es fristgerecht eingereicht worden. Nach einer von Peter Stumpf beantragten zehnminütigen Sitzungsunterbrechung signalisierte auch Markus Scheurich (SPD), dass eine Fraktion das Bürgerbegehren für unzulässig halte. So wurde dann auch bei vier Gegenstimmen der AGL beschlossen, den im Bürgerbegehren beantragten Bürgerentscheid nicht zuzulassen.

Vor den Stellungnahmen der Vertrauenspersonen hatte Bürgermeister Peter Reichert angekündigt, das Thema Windenergienutzung auf dem Hebert auf die Tagesordnung der Gemeinderatssitzung im Oktober zu nehmen. Er wolle dabei erreichen, das durch den Gemeinderat am 21. Februar 2019 gestoppte Interessenbekundungsverfahren für mögliche Windkraft-Investoren (wir berichteten) wieder aufzunehmen und weiterzuführen. In diesen Beschluss solle aufgenommen werden, dass nach dem Interessenbekundungsverfahren ein Bürgerentscheid durchgeführt wird, so Reichert. Für ihn sei der einzig richtige Weg, zunächst die Grundlagen zu erheben und dann mit diesen Informationen die Bürger entscheiden zu lassen. Diese überraschende Ankündigung Reicherts konnten die Vertrauenspersonen nicht mehr in ihre vorbereiteten Stellungnahmen einarbeiten. Sie baute aber sicherlich eine Brücke für diejenigen Ratsmitglieder, die gegen die heutige Ablehnung des Bürgerbegehrens Skrupel im Hinblick auf die Enttäuschung der 1.200 Unterzeichnenden des Begehrens hegten und dürfte gleichzeitig möglichen rechtlichen Schritten der Antragsteller des Bürgerentscheids vorbeugen. AGL-Sprecher Peter Stumpf forderte ein schnelleres Vorgehen statt “Mini-Schritte”, die wieder viele Jahre in Anspruch nähmen.

Zu Beginn der Sitzung wurde der wiedergewählte CDU-Stadtrat Georg Hellmuth verpflichtet, da er in der Sitzung zur Verpflichtung der Gemeinderatsmitglieder am 25. Juli nicht anwesend war.


19.09.19

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