28.03.2024

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Max-Wilhelms-Höhe als Standort

(hof) Der Nutzung von Windenergie auf der Gemarkung Waldbrunns stehen sowohl Gemeinderat als auch Verwaltung positiv gegenüber, so der Tenor im Rahmen der gestrigen Sitzung des Kommunalparlaments.

Nachdem man sich bereits in den 1990er Jahren mit diesem Thema befasste und drei Anlagen zwischen Strümpfelbrunn und Oberdielbach auf Höhe der Katzenbuckel-Therme entlang der Lindacher Straße letztlich vom Verwaltungsgericht zum Schutz des Landschaftsbilds verworfen wurden, beschäftigen sich die Räte vor fast zehn Jahren mit Windkraftanlagen. Eine Betreiberfirma stellte Pläne für drei Windräder im Markgrafenwald auf der Max-Wilhelmshöhe vor. Betriebswirtschaftliche Gründe bedeuteten auch an diesem Standort das Aus.

Veränderte politische Rahmenbedingungen mit dem historischen Regierungswechsel in Stuttgart und der Reaktorkatastrophe in Japan brachten die so genannte Energiewende. Gerade in den südlichen Bundesländern gibt es im Bereich der Windkraftnutzung großen Nachholbedarf, weshalb die Metropolregion Rhein-Neckar einen einheitlichen Regionalplan zur Ausweisung von Vorrang- und Ausschlussgebieten erstellen will.

Waldbrunn ist aufgrund gesetzlicher Vorgaben, wie Mindestabstand zur Wohnbebauung von 750 m bzw. 1 km zu Flugplätzen sowie 200 m zu Naturschutzgebieten usw. nahezu auf der kompletten Gemarkung als Ausschlussfläche bewertet. Lediglich an der Grenze zu Zwingenberg sowie im Markgrafenwald gibt es ausreichend Wind, um einen wirtschaftlichen Betrieb innerhalb der genannten Abstandsgebote zu gewährleisten.
Da sich alle Fraktionen darin einig waren, diese Form der Energiegewinnung zu fördern, waren alle Räte vorbehaltlich einer Zustimmung durch den Ortschaftsrat Mülben dafür, eben diesen Standort in die weiteren Diskussionen in den Gremien zu nehmen.
Allerdings will man seitens der Verwaltung weitere gesetzliche Regelungen abwarten und sich mit dem Landkreis sowie den Nachbargemeinden abstimmen. Daher will man bei der Metropolregion vorerst weiteren Gesprächsbedarf anmelden bevor man sich endgültig festlegt.

Neben dem Standort auf Gemeindegemarkung sollen im Neckar-Odenwald-Kreis 17 Vorranggebiete für die Windenergienutzung ausgewiesen werden. Auch Landrat Dr. Achim Brötel hat dieser Tage weiteren Diskussionsbedarf angemeldet.

Die weiteren Punkte der Sitzung waren danach schnell besprochen und abgestimmt.. So wurde ein weiterer Bauplatz im Baugebiet „Hahnenfeld“ in Strümpfelbrunn vergeben. Darüber hinaus stimmten die Räte der Aufnahme eines Darlehens in Höhe von 250.000 Euro zu.
Aufgrund neuer gesetzlicher Regelungen musste man außerdem die „Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit“ abändern. Diese betrifft die Vergütung der Ortsvorsteher. Im Gegensatz zur alten Regelung gibt es künftig nur noch drei Einwohnergrößen, in die eine Eingruppierung erfolgen kann, weshalb sich die Entschädigung für einen Ortsvorsteher erhöhte.

Im Rahmen der Bekanntgabe eines Protokolls teilte Bürgermeister Klaus Schölch mit, dass die therapeutische Einrichtung in der Katzenbuckel-Therme auch künftig von den bisherigen Betreibern geführt wird.

29.06.11

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