29.03.2024

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Landschaftsschutz- und Wasserschutzgutachten Hebert fertiggestellt

(hr) Die Eberbacher Initiative “Bürger für Bürger”, die sich vor allem gegen mögliche Windenergieanlagen auf dem Hebert zwischen Eberbach und Schwanheim wendet, hat nach einem kürzlich vorgelegten Artenschutzgutachten (wir berichteten) nun weitere Expertisen erarbeiten lassen.

Das Gutachten zum „Landschaftsschutzgebiet Neckartal II – Eberbach“, das der Geograph Michael Hahl erstellt habe, setzte beim Naturhaushalt an, so die Initiative. Die Verordnung des Landschaftsschutzgebiets bezieht die Lebensräume, Lebensstätten und Lebensgemeinschaften in den Landschaftsschutz mit ein. Durch die Betroffenheit von Arten der FFH- und der Vogelschutz-Richtlinien ist die Verordnung zudem eng mit EU-Artenschutzrecht verzahnt. Der Gutachter komme zum Schluss, dass eine Befreiung aus der Verordnung mit schweren Abwägungs- und Bewertungsfehlern einhergehen müsste, heißt es.

Mit den Wasserschutzgebieten auf dem Hebert befasst sich laut “Bürger für Bürger” ein weiteres Gutachten Hahls. Dieses zeige, dass die geologischen Verhältnisse mit starker Klüftung im Buntsandstein sowie Verwerfungen, also großen Rissen im Gestein, eine erhebliche Gefährdung für mehrere Trinkwasserbrunnen durch Bau und Betrieb von Windenergieanlagen zur Folge hätten. Der Gutachter sehe keine Rechtfertigung für eine Befreiung aus der Rechtsverordnung der Wasserschutzgebiete zugunsten von Bau und Betrieb von Windenergieanlagen.

Laut Initiative lägen alle Gutachten den Bürgermeistern von Eberbach und Schönbrunn sowie den Gemeinderäten und zuständigen Behörden vor. Die vVG Eberbach-Schönbrunn plant, im Zuge des Windkraftausbaus im Odenwald vier Konzentrationsflächen auszuweisen: Augstel, Hohe Warte, Brombach Nord und Hebert. Die Initiative Bürger für Bürger sieht die vier Standorte sehr kritisch, weil sich ihrer Ansicht nach für alle Flächen gravierende umweltrechtliche Konflikte zeigten, die in der bisherigen Flächennutzungsplanung unberücksichtigt blieben, was bereits – wie ihre Sprecher verdeutlichen – als Verfahrensfehler zu werten sei.

Eberbacher und Schönbrunner Bürger können bis 30. Juni während der Offenlage für den “Teilflächennutzungsplan der vVG Eberbach-Schönbrunn - Windenergie" ihre Einwendungen schriftlich äußern. In beiden Rathäusern können während der Öffnungszeiten die Unterlagen zur Aufstellung des Teilflächennutzungsplans eingesehen werden.

Am Samstag, 3. Juni, wird die die Initiative "Bürger für Bürger" von 9.30 bis 12.30 Uhr mit einem Infostand auf dem Eberbacher Leopoldsplatz (Ecke Friedrichstraße) präsent sein.

E-Mail-Kontakt: buerger-fuer-buerger-eberbach@gmx.de

Infos im Internet:
www.buerger-fuer-buerger-eberbach.jimdo.com


25.05.17

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