29.03.2024

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Fundsachen können im Rathaus abgeholt werden

(hr) (stve) m Amt für öffentliche Ordnung (Bürgerbüro>) im Eberbacher Rathaus wurden im Monat September 2017 folgende Fundsachen abgegeben:

  • Jacke
  • City-Roller
  • Verschiedene Ringe
  • verschiedene Mützen
  • Schal
  • Tablett
  • Kindersonnenbrille
  • verschiedene Armbanduhren
  • Lesebrille
  • verschiedene Schlüssel
Eigentümer bzw. Verlierer können innerhalb von 4 Wochen nach der Bekanntmachung des Fundes ihre Rechte an der Fundsache anmelden oder diese beim Bürgerbüro während der Öffnungszeiten abholen. Meldet der Eigentümer/Verlierer sich nicht innerhalb der vorgegebenen Frist, verliert er das Recht an der Sache. Das Eigentum an den Fundsachen geht dann nach Ablauf von 6 Monaten (bei Gegenständen bis 10 Euro Wert sofort) nach Anzeige des Fundes beim Fundbüro bzw. der Polizei auf den Finder über. Verzichtet dieser auf jegliche Fundrechte, so wird die Fundsache Eigentum der Gemeinde des Fundorts.


10.10.17

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