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Die Polizei Eberbach kündigt für die Fastnachtszeit wieder verstärkte Straßenverkehrskontrollen an

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(Foto: Polizei Eberbach)

(lct) (pol) Im närrischen Getümmel haben gut gelaunte Fastnachterinnen und Fastnachter schnell ein paar der guten Gläschen zuviel getrunken oder gar mit anderen berauschenden Mitteln (Drogen) die Stimmung angeheizt.
Heutzutage setzt sich an Fastnacht niemand mehr bewusst "angetörnt" ans Steuer eines Kraftfahrzeuges. Schließlich weiß man doch, dass die Polizei den Auftrag zu Straßenverkehrskontrollen hat.

Die acht Verkehrsunfälle mit Ursache "Alkohol", die 53 Trunkenheits- und zwölf Drogenfahrten, die im vergangenen Jahr zu verzeichnen waren, sind allerdings Grund genug für die Eberbacher Ordnungshüter, doch noch einmal darauf hinzuweisen.
Auch darauf, dass sich eine Unfallflucht nicht lohnt. Allein für den Bereich des Polizeireviers Eberbach waren im vergangenen Jahr schon im September annähernd einhundert Verkehrsunfälle zu registrieren, bei denen der Unfallverursacher sich unerlaubt von der Unfallstelle entfernte. Über 40 Prozent der Fälle konnten aufgeklärt werden.
Bei nachgewiesener Unfallflucht droht dem Schuldigen ein Fahrverbot von bis zu 2 Monaten, ab einem verursachten Fremdschaden in Höhe von ca. 1000 Euro eine Führerscheinsperre von bis zu 9 Monaten, bei Personenschaden sogar von mindestens 12 Monaten.

Darauf sollte man sich nicht einlassen.

20.01.05

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