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Nachrichten > Wirtschaft und Arbeit

Arbeitsgericht kritisiert Kündigungen bei der Musikschule

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(hr) (Quelle:Eberb.Ztg.) Der Fortbestand der Musikschule, die von der Stadt Eberbach gemeinsam mit mehreren Umlandgemeinden als Verein betrieben wird, ist nicht gesichert. Grund sind die Zuschüsse, die von den Mitgliedsgemeinden in Zeiten ohnehin knapper Kassen abverlangt werden. Wenn nicht drastisch gespart wird, drohen einige Gemeinden mit Austritt aus der Musikschule, was das Ende der Einrichtung bedeuten könnte.
Deshalb wurde ein Sanierungskonzept entwickelt, mit dem rund 30 Prozent der Kosten eingespart werden sollen. Ein Bestandteil dieses Konzepts ist die Umstellung der Arbeitsverträge einiger Lehrkräfte von Regelungen nach BAT hin zu Haustarifen oder gar zu Beschäftigungen als freie Mitarbeiter. Hierzu wurden Kündigungen verschickt, die zum 30.September 2004 wirksam werden sollten. Die betroffenen Musiklehrerinnen und -lehrer wollten sich die Verschlechterung ihrer Beschäftigungsbedingungen nicht gefallen lassen und schalteten das Arbeitsgericht ein, das gestern in Heidelberg bei einem Gütetermin beide Parteien anhörte. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die Kündigungen einem Prozess vermutlich nicht standhalten werden, vor allem weil zur Wahrung der Kündigungsfristen kurzerhand das Schuljahr 2003/2004 um einen Monat verlängert worden war. Aber auch einige Regelungen in den angebotenen Haustarifen wurden vom Arbeitsgericht kritisiert.
Vor einem weiteren Gütetermin soll nun bei der Musikschule über Änderungen der Vorgehensweise nachgedacht werden.

11.05.04

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